Downloadbereich für Fahrgastschiffe und Sportboote zur Sonnenwende

Jedes Jahr, rund um den 21. Juni, stehen die Wachau und der angrenzende Nibelungengau ganz im Zeichen der Sonnwendfeiern entlang der Donau. Schon seit vielen Jahren werden diese Feierlichkeiten von zahlreichen Fahrgastschiffen und Sportbooten begleitet.

In den vergangenen Jahren haben sich die organisatorischen Anforderungen für Sicherheitsmaßnahmen, die Koordination der teilnehmenden Schiffe und das Zusammenspiel mit den für die Feuerwerke zuständigen Gemeinden und Vereine erhöht.

Seit dem Jahr 2018 übernimmt daher die Donau Niederösterreich Tourismus GmbH auf Empfehlung des BMVIT die Rolle als Veranstalter im Sinne des Schifffahrtsgesetzes und der Wasserstraßen-Verkehrsordnung (BMK-IV/W2 GZ 2022-0.275.086).
Fahrgastschiffe und Kleinfahrzeuge (Sportboote), die an der Sommersonnenwende teilnehmen möchten, müssen Ihre Teilnahme ab sofort schriftlich anmelden und sind verpflichtet, den vorgeschriebenen Ablauf einzuhalten. Die Betreiber von Fahrgastschiffen sind verpflichtet, eine Teilnahmegebühr zur Finanzierung der organisatorischen Maßnahmen an den Veranstalter zu entrichten.

Anmeldeformulare zum Download

Sonnenwende Wachau 2025:
Anmeldung und Merkblatt für Fahrgastschiffe
Anmeldung und Merkblatt für Sportboote
Anmeldungen für Sportboote bis 18.6.2025 spätestens 12.00 Uhr an sonnenwende@donau.com senden.
Vom 19.6. bis 20.6. die Anmeldung bitte direkt an die Schifffahrtsaufsicht Krems:

Am Schutzdamm 1, 3500 Krems
Tel.: 01 / 711 62-655924
Fax: 01 / 711 62-655929
mobil: 0664 / 818 88 57, 0664 / 818 88 58 oder 0664 / 818 88 59
e-mail: schifffahrtsaufsicht.krems[at]bmimi.gv.at

Aufsichtsbereich: Donau von Strom-km 1972,100 bis Strom-km 2045,000

 

Sonnenwende Nibelungengau 2025:
Anmeldung und Merkblatt für Fahrgastschiffe

Für Sportboote ist beim "Feuerzauber Nibelungengau" keine Anmeldung erforderlich!