• Stift Göttweig mit Weingärten im Vordergrund
  • Römisches Stadtviertel, Römerstadt Carnuntum
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  • Gartenanlage der GARTEN TULLN © DIE GARTEN TULLN / Philipp Monihart
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Pressebereich

Aktuelles zu Rahmenbedingungen für Beherbergungsbetriebe

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B2B Aktuelles


In der Pressekonferenz am 18. Mai 2020 wurden von Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger die aktuellen Rahmenbedingungen zur geplanten Öffnung der Beherbungsbetriebe mit 29. Mai. 2020 bekannt gegeben.

Für die Wiederöffnung der Unterkunftsbetriebe gelten nur wenige, klare und einfache Grundregeln: 

  • Räumliche Distanz mittels Einhalten des Sicherheitsabstands von 1 Meter
  • Tragen des Mund-Nasen-Schutzes für Mitarbeiter mit persönlichem Kontakt zu Gästen
  • Tragen des Mund-Nasen-Schutzes für Gäste in Bereichen wo es zu Menschenansammlungen kommen kann (Eingangsbereich, Rezeption etc)

Ansonsten richten sich die Empfehlungen analog den Maßnahmen in der Gastronomie, mit dem Zusatz dass Buffets (zb Frühstücksbuffet) erlaubt werden, dies jedoch unter besonderen hygienischen Vorkehrungen.

Auch Seminare mit bis zu 100 Personen werden ab 29. Mai 2020 in Hotels stattfinden dürfen. Die Teilnehmer sind aufgefordert Mund-Nasen-Schutz Masken zu tragen, und soweit als möglich den Mindestabstand von 1 Meter zu beachten.

Wellnessbereiche und Bäder in Hotels dürfen auch wieder geöffnet werden. Dazu ist nun eine Empfehlung des Bundesministeriums veröffentlicht worden. Die Details sind hier zu finden.

Die Zusammenfassung der Leitlinien und Grundregeln für Betriebe und für Gäste wurden bereits auf der Website www.sichere-gastfreundschaft.at veröffentlicht. Zusätzlich finden Sie die Leitlinien hier zum Download. 

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Pressekontakt

Für weitere Informationen und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Barbara Elser

+43 664 3111 304 barbara.elser@donau.com mehr erfahren