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Europäische Reiseversichung - Corona als Stornierungsgrund?

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B2B Aktuelles


Seit 29. Mai 2020 wird eine Covid-19 Erkrankung bei der Europäischen Reiseversicherung wie jede unerwartete Erkrankung behandelt, und wird daher als versicherter Stornogrund angesehen.

Für Gäste, die die Reiseversicherung "Hotelstorno Plus und Premium" der Europäischen Reiseversicherung abschließen, bedeutet das konkret:

Bei folgenden Gründen der Stornierung bzw. Reiseabbruch durch den Gast besteht der Versicherungsschutz:

  • Erkrankung des Gastes an COVID-19 Erkrankung eines nahen Angehörigen oder einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person an COVID-19 und die Anwesenheit des Gastes ist zu Hause dringend nötig
  • Fieber und Verdacht auf Corona, auch wenn das Testergebnis später negativ ist
  • Ein positives Testergebnis ohne Symptome
  • Ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt ist erkrankt und der Gast muss in Quarantäne

Bei folgenden Gründen der Stornierung bzw. Reiseabbruch besteht kein Versicherungsschutz:

  • Wenn der Gast als Risikoperson eingestuft ist und daher aus Angst vor Ansteckung nicht reisen möchte
  • Wegen einer behördlich vorsorglich verhängten Quarantäne bei Rückkehr ins Heimatland Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund durch die Pandemie ausgelöster Kündigungen
  • Grenzsperren, behördlich verhängte Hotelschließungen, Lock Down durch die Regierung (--> Wegfall der Beherbergungsvertragsgrundlage = es dürfen keine Stornokosten seitens des Vermieters verrechnet werden)

Hier finden Sie detaillierte Informationen der ERV

Informationsblatt deutsch

Informationsblatt englisch

Speziell zum Thema "Versicherungsschutz trotz Pandemie" bietet die ERV ein kostenloses und Webinar für alle Hotelpartner, Vermieter und Mitarbeiter in den Tourismusverbänden an. Erfahren Sie alles rund um die Stornodeckung bei Covid-19 trotz Pandemiestatus und stellen Sie Ihre Fragen, die sofort und live beantwortet werden. Somit nehmen Sie den Gästen Angst vor möglichen Stornokosten und können leichter zu normalen Stornobedingungen zurückkehren.

Anmeldung: kostenloses Online-Webinar "Versicherungsschutz trotz Pandemie"
Wann: Dienstag den, 23.06.2020 10:00 Uhr
Dauer: ca. 45 min
Wo: gemütlich über Ihren PC mittels diesem Link: Anmeldung Webinar

Am Webinar können Sie mit jedem PC oder Laptop oder Tablet mit Internetverbindung und Ton (Lautsprecher am Gerät oder Kopfhörer) teilnehmen. Max. 100 Teilnehmer